Was ist zu beachten?

 

Überprüfung und Anpassungen kaufmännischer Prozesse

Die neuen Regelungen erfordern die Überprüfung und Anpassung der kaufmännischen Prozesse.
Dies gilt gleichermaßen für Überarbeitung bzw. Erstellung neuer Verfahrensdokumentationen.

Einführung zeitgerechter Buchung und Authentizität von Belegen
Während viele Unternehmen üblicherweise einmal im Monat buchen, müssen unbare Geschäftsvorfälle
nun innerhalb von 10 Tagen und Eingangsrechnungen innerhalb von 8 Tagen erfasst werden. Kassen-
aufzeichnungen grundsätzlich täglich erfolgen sollten.

Elektronische Archivierung wird der Papierablage gleichgestellt.

Die elektronische Buchführung und die elektronische Archivierung steuer- und handelsrechtlicher Belege
werden zukünftig nach den gleichen Prinzipien bewertet wie die Ablage in Papierform.

Darüberhinaus müssen steuerlich relevante Dokumente im Original aufbewahrt werden.
Gescannte Papierdokumente können dabei das Original ersetzen - umgekehrt gilt diese jedoch nicht.
Rechnungen, die Sie als PDF-Format erhalten, muss auch als PDF-Format aufbewahrt werden.

Hinzukommt, dass derder Prozess der Papiervernichtung ist in der Verfahrensdokumentation darzustellen ist,
damit Betriebsprüfer alle Abläufe schnell verstehen und nachvollziehen können.