Was muss archiviert werden?

 

Jegliche Korrespondenz, durch die ein Geschäft vorbereitet, abgewickelt, abgeschlossen
oder rückgängig gemacht wird.

- Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie
die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisations-Unterlagen,
- die empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefe,
- Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe,
- Buchungsbelege und
- sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind.

Beispiele hierfür sind Rechnungen, Aufträge, Reklamationsschreiben, Zahlungsbelege und Verträge.
Dies gilt auch dann, wenn diese per E-Mail versendet werden.