Tipp 5. Beachten Sie die neue Vorschrift zur Verfahrensdokumentation

 

Ein Muss: Die Verfahrensdokumentation

Eine wesentliche Neuerung hinsichtlich der notwendigen Voraussetzung zur Durchführung
der neuen Vorschriften ist die Erstellung der „Verfahrensdokumentation“. In der Verfahrens-
dokumentation müssen Sie genau beschreiben, wie Belege und Dokumente erfasst,
empfangen, digitalisiert, verarbeitet, ausgegeben und aufbewahrt werden.